Wann benötigen Sie einen Gutachter?
- Die prognostizierten Erträge werden nicht oder nicht mehr erwirtschaftet

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Sie haben Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage entdeckt und möchten diese dokumentiert haben

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Die Wechselrichter Ihrer Photovoltaikanlage zeigen ein ungewöhnliches Verhalten
(werden heiß oder zeigen häufig Störungen an)

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Nach einem Unwetter oder Blitzeinschlag arbeitet die Photovoltaikanlage nicht mehr

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Die Module zeigen Verfärbungen


Mängel an einer bestehenden PV-Anlage
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage erwarten Sie für Ihre Investition die prognostizierte Rendite. Bleibt der Ertrag deutlich hinter den Erwartungen zurück, so können Fehler oder Schäden an Solarmodulen, Wechselrichtern, Gestellen, Kabeln oder an der Installation vorliegen.

Häufig sind auch die Prognosen zu optimistisch, oder es wurden wichtige Einflussfaktoren bei der Planung ignoriert.

Mit einem objektiven Gutachten werden die Fakten und Zusammenhänge aufgedeckt. Damit können begründete Ansprüche gegen Planer, Handwerker, Installateure oder Hersteller durchgesetzt werden.

Ein Steckverbinder liegt direkt auf der Dachhaut, bei Regen kann Feuchtigkeit eindringen.

An einem scharfkantigen Gestell ist eine Stringleitung beschädigt worden.

Die Stringleitung an der Modulanschlussdose ist unzulässig scharf gebogen.

Die Verschraubung am Untergestell hat sich gelöst, die Module verschieben sich.

Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag
Die Schäden durch externe Ereignisse (auch Vandalismus, Marderbiss, Schneelast) werden im Schadensgutachten dokumentiert, um diese beim Anlagenversicherer geltend zu machen.

Gleichzeitig werden mit dem Schadensumfang auch die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen beschrieben, damit bei Vorliegen der Übernahmeerklärung des Versicherers umgehend mit der Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der PV-Anlage begonnen werden kann.

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